Der Weg zur eigenen WBK:

Die Waffen Besitz Karte ermöglicht den Erwerb und Besitz von beantragten Kurz- und Langwaffen.

Bei regelmäßiger Teilnahme am Vereinsschießen  - min. 1 x monatlich = 12 x pro Jahr -  kann nach 1 Jahr die Waffensachkundeprüfung
bei einer dafür zuständigen Stelle gemacht werden. Meist ist das ein Wochenende mit Lehrgang und Prüfung. Kosten: ca. 150,- bis 200,- €.
Die praktischen Grundlagen dazu lernt Ihr bereits auf dem Schießstand.

Mit bestandener Waffensachkundeprüfung kann beim Landesverband eine Bedürnisbestätigung zum Erwerb von 2 Kurzwaffen für entsprechende Schießsportdisziplinen, die im Landesverband gelistet sind und im Verein geschossen werden, beantragt werden.  Üblicher Weise sind das z.B. 1 Pistole Kal. 9mm oder .45 Auto und 1 Revolver Kal. .357 Magnum (oder .38 Spec.).
Zudem können (zunächst) bis zu 3 Langwaffen für verschiedene Disziplinen beantragt werden.
In der Regel sind das erst mal 1-2 Langwaffen.

Allerdings gilt lt. Waffengesetz eine Kontingentsbeschränkung, wonach nur 2 Schusswaffen pro Halbjahr erworben werden dürfen.
Das ist auch O.K. denn es muss ja nicht gleich alles auf einmal sein.

Wenn die Bedürnisbescheinigung für die jeweilige Waffe vom Landesverband abgesegnet wurde, kann man damit + Waffensachkunde-Bescheinigung+ Nachweis der sicheren Verwahrung (ensprechender Waffenschrank / Wandtresor etc.) am Wohnort zur zuständigen
Waffenbehörde (z.B. Landratsamt) gehen und dort eine WBK (für Waffen + Munitionserwerb) beantragen.
Von der zuständigen Waffenstelle wird Eignung und Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengestztes geprüft. Unter anderem durch Einholen polizeilicher Auskünfte, Staatsanwaltschaft (ob event. Verfahren laufen) und neuerdings auch vom Verfassungsschutz.
Wenn man sich nichts Gröberes zu Schulden kommen ließ, steht dann der Ausstellung einer WBK nichts mehr im Wege.

Jedem angehenden Sportschützen muss jedoch Bewusst sein, dass das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen alleine auf der nachweislich regelmäßigen Teilnahme am Vereinsschießen und ggF. auch durch Teilnamhme an sportlichen Wettkämpfen gegeben ist.
Hierfür muss ein Schießbuch geführt werden.
Vom Verein bekommt jedes Vereinsmitglied auch einen BDS Vereinsausweis. Durch Mitgliedschaft des Vereins beim Dachverband BDS sind alle
Vereinsmitglieder auf der Schießanlage mit versichert. Der BDS Jahresbeitrag fließt in den Vereinsjaresbeitrag mit ein und wird vom Verein
erstattet.

Für eventuelle weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Oder vereinbar einfach mal einen Termin als Gastschütze.