Junger, Dynamischer Verein für das Schießen
mit Klein- und Großkaliber Kurz- und Langwaffen

Schießsport ist:
Disziplin, Innere Ruhe, Konzentration,
Ausdauer, Spaß = Erfolg

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Der Ammersee-Schießsport-Verein e.V. besteht in Bayern seit 2011. Ein paar Mitglieder sind aber schon seit 1996 dabei als wir noch als Schwarzwälder Schützenverein e.V. in Kreis Vilingen- Schwenningen (Baden-Württemberg) angemeldet und aktiv waren.
Der Verein ist Eingetragen am Amtsgericht München VR 203679 und BDS Mitglied: OB124

Meist assoziiert man Schützenverein mit vielen alten Traditionen, Humpa Tätaräh Blasmusik und  dass schon auch öfter mal die Korken knallen. Das ist auch völlig in Ordnung, aber wir gehören nicht zu den "Alttraditionellen" Vereinen.
Bei uns steht das sportliche und auch dynamische Schießen im Vordergrund. Vereinsaktivitäten und gemütliches Beisammensein haben auch ihren Stellenwert. Wir schießen gerne auch mal bei anderen Vereinen um Neues kennen zu lernen (neue Kontakte zu knüpfen) und sich auszutauschen.
Daraus kann sich schon mal der ein oder andere kleine Wettbewerb ergeben. Oder einfach nur nettes gemütliches Beisammensein und Spaß-Schießen.

Wir sind nur wenige aktive Schützen, was den Vorteil hat, dass jeder nach Herzenslust schießen und auch Vorschläge zum Schießprogramm einbringen kann. Unser Dachverband ist der BDS bzw. hier in Bayern der BBS und wir schießen abwechslungsreiche Disziplinen gemäß BDS Sportordnung sowie einige dynamische Disziplinen. Damit der Spaß nicht zu kurz kommt, geht´s dann auch mal auf Luftballons oder Büchsen.
Der Spaß am Schießsport mit lockerer, freundlicher Atmosphäre ohne "Vereinsmaierei" steht bei uns an erster Stelle.
Der Vereinsvorstand u. Schießleiter hat seit über 25 Jahren Erfahrung im Schießsport und der Schießaufsicht.
Auch andere Vereinsmitglieder sind langjährig erfahrene Schützen u. Aufsichten.
Trotz .. oder gerade wegen der vielseitigen Disziplinen die wir schießen, steht die Sicherheit am Schießstand an oberster Stelle.
In unserem Verein kann jeder (ob männlich oder weiblich) mitmachen und das Schießen, sowie den sicheren Umgang mit diversen Waffen von Grund auf lernen oder das bereits erlangte Können vertiefen und verbessern.
Bei uns geht es jedoch nicht um ehrgeizige, verbissene Wettkampf-Trainings und Ambitionen, sondern um den Spaß am Schießen selbst.

Voraussetzung sind:
Volljährigkeit
keine Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge)
Zuverlässigkeit im Sinne des WffG.

Für alle Interssenten des Schiesssports gilt zu beachten, dass der Erwerb und Besitz von Schusswaffen alleine auf der regelmäßigen
Teilnahme (min. 1x pro Monat oder öfter als 12 mal bei unregelmäßiger Teilnahme) am Sportschießen eines dafür zugelassenen Vereins besteht. Die Regelmäßige Teilnahme ist also eine waffenrechtliche Voraussetzung.

Wir schießen zu festgelegten Terminen auf der Schießanalge des PCB Bavaria in Dachau Kurzwaffen.
Die Schießanalage in Dachau ist eine moderne Innenschießanalge mit Schießdistanzen von 5 bis 25 m und Klappscheiben-Anlage.
Dort ist Schießbetrieb unabhängig von Jahreszeiten und Wetter jederzeit möglich.
In Dachau dürfen neuerdings auch Langwaffen im Kurzwaffenkaliber geschossen werden.
Da kann man diverse Geschicklichkeitsübungen machen wie z.B: auf Büchsen (Zeitnahme); Zeitserie auf Symbolscheiben (kleine Symbole);
Pendelziele etc. Sonst werden Langwaffen u.a. auf der Schießanlage in Hattenhofen geschossen.
Die Schießtermine in Dachau sind gewöhnlich 1 x pro Monat Sonntags 17.00 - 19.00 h.
Zudem schießen wir 1 x pro Monat (immer samstags) auf der Schießanlage in Buchloe vor allem Langwaffen, aber auch Kurzwaffen. Dort dann von Kleinkal. bis Großkal. und Flinte so ziemlich alles geschossen werden.
Die Termine für den 100 m Langwaffenstand im Jagdparcour Hattenhofen werden je nach Interesse und Zeit relativ spontan vereinbart.
Hier kann in Einzelkabinen auf 50 und 100m geschossen werden.
Distanzen bis 300m können in Ulm (MSZU)  geschossen werden. Oder auch auf der großen Schießanalge in Phillipsburg https://www.schiessanlage-philippsburg.de/   Zu ein paar Leuten einen 2-Tagesausflug dort hin und Schießen auf diverse Distanzen u. Ziele (bis der Arzt kommt) kann richtig Spaß machen.  

Wenn das Dein Interesse geweckt hat, komm doch einfach mal als Gastschütze zu uns.
Kontakt / Terminvereinbarung am besten hier über Kontakt bzw. E-Mail

Alle Gastschützen, vor allem die noch keine Erfahrung im Schießen haben, bekommen eine ausführliche Einweisung.
Wir gehen es ganz langsam und behutsam an, denn Sicherheit ist oberstes Gebot.

Für Gastschützen stehen Vereinswaffen im Kal. .22 l.r. ; 9mm (Pistole) und .38 spez. (.357 mag.) (Revolver) zur Verfügung.  



Der Weg zur eigenen WBK:

Die Waffen Besitz Karte ermöglicht den Erwerb und Besitz von beantragten Kurz- und Langwaffen.

Bei regelmäßiger Teilnahme am Vereinsschießen  - min. 1 x monatlich = 12 x pro Jahr -  kann nach 1 Jahr die Waffensachkundeprüfung
bei einer dafür zuständigen Stelle gemacht werden. Meist ist das ein Wochenende mit Lehrgang und Prüfung. Kosten: ca. 150,- bis 200,- €.
Die praktischen Grundlagen dazu lernt Ihr bereits auf dem Schießstand.

Mit bestandener Waffensachkundeprüfung kann beim Landesverband eine Bedürnisbestätigung zum Erwerb von 2 Kurzwaffen für entsprechende Schießsportdisziplinen, die im Landesverband gelistet sind und im Verein geschossen werden, beantragt werden.  Üblicher Weise sind das z.B. 1 Pistole Kal. 9mm oder .45 Auto und 1 Revolver Kal. .357 Magnum (oder .38 Spec.).
Zudem können (zunächst) bis zu 3 Langwaffen für verschiedene Disziplinen beantragt werden.
In der Regel sind das erst mal 1-2 Langwaffen.

Allerdings gilt lt. Waffengesetz eine Kontingentsbeschränkung, wonach nur 2 Schusswaffen pro Halbjahr erworben werden dürfen.
Das ist auch O.K. denn es muss ja nicht gleich alles auf einmal sein.

Wenn die Bedürnisbescheinigung für die jeweilige Waffe vom Landesverband abgesegnet wurde, kann man damit + Waffensachkunde-Bescheinigung+ Nachweis der sicheren Verwahrung (ensprechender Waffenschrank / Wandtresor etc.) am Wohnort zur zuständigen
Waffenbehörde (z.B. Landratsamt) gehen und dort eine WBK (für Waffen + Munitionserwerb) beantragen.
Von der zuständigen Waffenstelle wird Eignung und Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengestztes geprüft. Unter anderem durch Einholen polizeilicher Auskünfte, Staatsanwaltschaft (ob event. Verfahren laufen) und neuerdings auch vom Verfassungsschutz.
Wenn man sich nichts Gröberes zu Schulden kommen ließ, steht dann der Ausstellung einer WBK nichts mehr im Wege.

Jedem angehenden Sportschützen muss jedoch Bewusst sein, dass das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen alleine auf der nachweislich regelmäßigen Teilnahme am Vereinsschießen und ggF. auch durch Teilnamhme an sportlichen Wettkämpfen gegeben ist.
Hierfür muss ein Schießbuch geführt werden.
Vom Verein bekommt jedes Vereinsmitglied auch einen BDS Vereinsausweis. Durch Mitgliedschaft des Vereins beim Dachverband BDS sind alle
Vereinsmitglieder auf der Schießanlage mit versichert. Der BDS Jahresbeitrag fließt in den Vereinsjaresbeitrag mit ein und wird vom Verein
erstattet.

Für eventuelle weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Oder vereinbar einfach mal einen Termin als Gastschütze.





 



Hier eine Auflistung unserer bevorzugten Schießdisziplinen, die aber jederzeit noch erweitert werden können:

BDS Disziplinen:

Kurzwaffen:

1.  25 m  Präzision bzw. Kombi       teilt sich auf in:  

     20 Schuss Präzision;   10 Schuss Intervallscheibe;  2 x je 5 Schuss Zeitserie (20 / 10 sec.)

2.  Mehrdistanz:    teilt sich auf in:

      20 Schuss Fertigkeitsschießen; 20 Schuss Parcour

3. Speed-Schießen: 6 Serien je 5 Schuss

4. Fallscheiben (etwas modifiziert > werden bei uns durch Büchsen ersetzt): 6 Wertungsserien auf je 5 Fallscheiben (Büchsen)
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Langwaffen:

Die Langwaffensisziplinen unterscheiden sich jeweils noch durch: Kaliber (unter 6,4 oder 7 mm; über 6,4 oder 7 mm), Patronenart (z.B. Kurzwaffenpatr.), offene Visierung oder optische Visierung (z.B. Leuchtpunktviesier), Zielfernrohr-Gewehr, Repetier-Büchse oder Selbstlader;
Für Unterhebel-Repetierer (Art Winchester) gibt es auch eigene Disziplinen.


1. 50 m  Präzision / Zeitserie / Symbolscheibe

2. 100 m Präzision / Zeitserie

3.  300 m  Präzision
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ASV eigene Disziplinen  (weitgehend etwas modifizierte BDS Disziplinen)

Kurzwaffen:

1. ASV  Symbolscheibe:  4 Zeitserien je 6 Schuss auf unterschiedliche Distanzen

2. 3 verschiedene "Mehrdistanz-Parcours",  2 davon mit jeweils gesamt 24 Schuss auf Zeit, 1 davon 12 Schuss ebenfalls auf Zeit.

Langwaffen:

auf dem Kurzwaffenstand in Dachau 25m  Büchsen (satt Fallscheiben);   Symbolscheiben auf Zeit;  Spaßscheiben /Pendelziele


Zudem machen wir gelegentlich auch reines Spaß-Schießen z.B. auf Gaudi-Scheiben, aufgehängte Luftballons, Büchsen verschiedner Größen

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Von ruhig-konzentriert über sportlich-dynamisch bis spaßig-entspannt ist für reichlich Abwechslung gesorgt.
Jede/r Schütze/Schützin kann sich auf eigene Weise spezialisieren oder die ganze Bandbreite nutzen um die eigenen Fähigkeiten auzuloten
und zu erweitern. Jedenfalls habt Ihr die Möglichkeit sowohl im statischen als auch im dynamischen Schießen zu lernen, zu üben und
richtig gut zu werden.




Gastschützen:  15,-  €   pro  2 Std.    (inkl. Stand-Versicherung)

regulärer Vereinsbeitrag:  derzeit  345,- €   pro  Jahr  bzw. nach individueller Vereinbarung.    
Der Jahresbeitrag beinhaltet das Vereinsschießen auf den Schießanlagen in Dachau und Buchloe,
sowie den BDS Jahresbeitrag (inkl. Stand-Versicherung) und die Nutzung von Vereinswaffen. 

Gelegentlich schießen wir (je nach Interesse) auch auf der Schießanlage bei Hattenhofen
" Jagdparcour Oberbayern " Langwaffen ( 100 m)

Da der Verein keine Vereins-Langwaffen besitzt, werden die Langwaffen von uns privat verliehen.
Hierfür ist eine Leihgebühr mit den Verleihern zu vereinbaren. In der Regel sind das 14,- bis 18,- ,- €
( inkl. Putzmaterial) und je nach Schussleistung
Munition wird immer nach Verbrauch extra berechnet.

Wir geben die günstigsten Vereins-Einkaufspreise für Munition  an unsere Schützen weiter.

  • Rudolf-Diesel-Straße 1, 85221 DachauBayern, Deutschland
  • Die genannte Adresse ist die Kurzwaffen-Schießanlage für unser Vereinsschießen. Der Vereinssitz ist 82288 Kottgeisering

Satzung 

des

Ammersee-Schießsport-Vereins

Eingetr. Verein Amtsgericht München: VR 203679

BDS Mitglied:  OB124

Vereinssitz: Grafratherstrasse 57a,  82288 Kottgeisering


Schießstätte Kurzwaffen:    Schießanlage des PCB Bavaria in Dachau

Schießstätte Langwaffen:    Schießanlage Hattenhofen 



§ 1    Name und Sitz des Vereins


Der Verein führt den Namen Ammersee-Schießsport-Verein

Der Verein hat seinen Sitz in 82288 Kottgeisering, Grafratherstr. 57A

Die Schießstätte für Kurzwaffen befindet sich in 85221  Dachau, Rudolf-Diesel-Str. 1

Die Schießstätte für Langwaffen befindet sich in  82285  Hattenhofen, Ostermoos 1

Die Schießstätten (Art- und Standort) können jederzeit aus wirtschaftlichen und-/oder

techischen Gründen gewechselt werden.

Der Wechsel erfolgt durch Vorschlag des Vorstandes und einfachen Mehrheitsbeschluss der Mitglieder.


Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes München eingetragen werden.

Nach Eintrag des Vereins beim Amtsgericht wird die Mitgliedschaft beim BBS Bayern

(BDS Landesverband Bayern) beantragt.

Der Verein erkennt die Satzung des BDS an.



§ 2    Zweck und Aufgaben des Vereins


Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung von 24.12.2953.  Er dient der Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage, sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit seiner Mitglieder.

Der Verein wird an Schießsportlichen Wettkämpfen in Bayern oder auch außerhalb Bayerns teilnehmen.

Soweit Veranstaltungen schießsportlicher- und geselliger Art durchgeführt werden, sollen sie in ihrer Gesamtrichtung dazu dienen, diesen gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen.

Der Verein erstrebt keinen Gewinn.

Etwaige Überschüsse werden zweckbestimmt zur Erfüllung der Vereinsaufgaben verwendet oder als  Spende an eine gemeinnützige, mildtätige Stiftung oder Verein zur Hilfe kranker Kinder gespendet.  
Alle Vereinsmitglieder sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Der Verein verhält sich gesellschaftlich, konfessionell und politisch neutral.

Dem Vorstand werden zweckgebundene, angemessene Aufwandsentschädigungen gemäß der Geschäftsordnung zugestanden.

Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, werden alle Überschüsse (Vermögen) des Vereins einer gemeinnützigen, mildtätigen Organisation zur Hilfe kranker Kinder gespendet
- 2 -


§ 3    Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr



§ 4    Mitgliedschaft


    1.    Der Verein hat

        a) aktive Mitglieder über 18 Jahre

        b) passive Mitglieder

        c) Ehrenmitglieder


    2.    Antrag auf Mitgliedschaft

       Zur Aufnahme in den Verein ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Mitglieder können alle Personen werden, die in geordneten Verhältnissen
leben, über einen guten Leumund verfügen und zusätzlich zuverlässig im
        Sinne des Waffengesetzes sind.

        Der Verein ist berechtigt im Einzelfall  ein aktuelles polizeiliches                 Führungszeugnis des Antragstellers zu verlangen.

        Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

        Gegen eine Ablehnung ist kein Widerspruch möglich.

        Die Ablehnung muß schriftlich begründet werden.
Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine Mitglieskarte und zum
        Selbstkostenpreis eine Vereinssatzung sowie Standordnung

        Alle Vereinsmitglieder verpflichten sich durch Beitritt in den Verein,

        die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten.

        

§ 5    Beiträge der Mitglieder


    Alle Vereinsmitglieder außer Vorstand und Ehrenämter zahlen einen
    Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Jahreshauptversammlung bestimmt wird

    Der Jahresbeitrag kann auch in monatlichen Raten ohne Zuschläge gefordert werden.
    Vorstand und rein ehrenamtliche Mitglieder zahlen außer BDS Versicherungsbeitrag

    keinen- oder verminderten Jahresbeitrag.
Zusätzliche zweckgebundene Unkosten des Vereins werden solidarisch auf alle aktiven Mitglieder aufgeteilt. Sämtliche Einnahmen sind zur Erfüllung des Vereinszwecks
gemäßs § 2 bestimmt.

§ 6    Rechte und Pflichten der Mitglieder


    Die Mitglieder haben freien oder ermäßigten Zutritt zu allen Vereinsveranstaltungen.
Jedes Mitglied hat das Recht Einsicht in die Vereinsgeschäfte und die Finanzsituation des
    Vereins zu nehmen. Dies ist beim Schatzmeister mindestens 2 Wochen vorher anzumelden.

    Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die festgelegten     Beiträge zu leisten und die von der Vereinsleitung  zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebs     erlassenen Anordnungen zu beachten.  Einhaltung der Standordnung.

    Mitglieder welche die Vereinsinteressen schädigen und trotz Mahnung nicht davon     ablassen, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.

    Vereinsmitglieder die ihren Jahresbeitrag wiederholt nicht ordnungsgemäß entrichten     können ebenfalls vom Verein ausgesschlossen werden.
                        

                        - 3 -

    Jedes aktive Vereinsmitglied hat ein BDS Schießbuch, das gegen Selbstkostenpreis beim     Vorstand erhältlich ist zu führen

    Der Verein verhält sich ausdrücklich konfessionell, gesellschaftlich und politisch     neutral.  Diesbezügliche unangemessene Publikationen aller Art sowie Verhaltensweisen, die     andere in ihrer Freiheit stören oder beleidigen könnten und die den Vereinsinteressen     zuwider handeln, können zum Ausschluss aus de mVerein führen. Rückerstattung von     geleisteten Beiträgen ist ausgeschlossen.

    Alle Vereinsmitglieder verpflichten sich zur Kenntnisnahme und Einhaltung der jeweiligen     Schießstandordnung.
Zuwiederhandlungen einzelner Schützen gegen die Standordnung und die allgemeine Sicherheit berechtigen den Schießleiter zum vorübergehenden Ausschluß des/ der Schützen vom Schießen. In schwerwiegenden Fällen entscheidet der Vorstand über weitere Massnahmen.


§ 7    Erlöschen der Mitgliedschaft


    Die Mitgliedschaft endet durch versterben, schriftliche Austrittserklärung (bis spätestens 01.     Nov. des jeweiligen Jahres), oder Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand

    (siehe § 6).  Ein Anspruch auf Rückerstattung des Vereinsbeitrags für das laufende Jahr     besteht grundsätzlich nicht.
    Reguläres Ende einer Mitgliedschaft ist grundsätzlich zum Jahresende, außer bei

    Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.

    


§ 8    Leitung und Verwaltung


    1.    Der Vorsitzende ( 1. Schützenmeister) leitet die Vereinsgeschäfte und
vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

2. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, dem
Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Schießleiter
wobei Schießleiter und 2. Schützenmeister 1 Person sein können.

    3.    Der Vorstand wird von der Hauptversammlung auf jeweils 2 Jahre
gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger im
Amt.

4. Dem Vorstand obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen, sowie
Sonderkommissionen zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu
bestellen. Er entscheidet in allen in der Satzung vorgesehenen Fällen und im
Zweifel auch in eventuellen Fällen, die in der Satzung bislang nicht berücksichtigt wurden.

5. Die Vereinssitzungen werden geleitet vom 1. Vositzenden (1. Schützenmeister) oder im Falle dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden (2. Schützenmeister) Über die Sitzungen und Beschlüsse wird vom Schriftführer protokoll geführt,
das vom Vorsitzenden gegenzuzeichnen ist.




- 4 -


§ 9    Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind:

a) Mitgliederversamlung
        b) Vorstandsmitglieder


                        



§ 10    Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung soll im ersten Quartal eines Jahres durchgeführt werden.
    Sie soll folgende Punkte enthalten:

   
1. Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr

2. Entlastung des Vorsitzenden und der anderen Vorstandsmitglieder

    3.    etwa anfallende Wahlen des Vorstandes u. Der Vorstandsmitglieder

4. Vorschläge und Beschlüsse über Vereinsvorhaben und Jahreshaushalt

5. eventuelle Satzungsänderungen -nur mit ¾ Mehrheit

6. Anträge, Verschiedenes


§ 11    Außerordentliche Versammlung


    Eine Außerordentliche Versammlung kann entweder vom Vorstand oder der

    ¾ Mehrheit der Mitglieder zu einem besonderen Anlass, der keinen Aufschub bis zur
Jahreshauptversammlung rechtfertigt, einberufen werden.
Es sind mindestens 7 Mitglieder nötig.


§ 12    Auflösung des Vereins


Eine Auflösung des Vereins kann herbeigeführt werden, wenn der 1. Vorsitzende aus
schwerwiegenden Gründen (z.B. privat, geschäftsbedingt oder gesundheitlich) das Amt nicht mehr im Sinne der Vereinsinteressen ausüben kann und ein Nachfolger nicht
zur Verfügung steht. Der Verein nicht mehr die nötige Mitgliederzahl aufweist.
Aus sonstigen Gründen die rechtlichen Voraussetzungen entfallen.
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen (falls vorhanden)
bis auf entstehende Unkosten an eine mildtätige gemeinnützige Organisation
    zur Hilfe kranker Kinder gespendet.

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Die Standordnung wird vom Vorstand an alle neuen Mitglieder ausgegeben

Standordnung.odt

Impressum

Ammersee-Schießsport-Verein e.V.    Eingetr. Amtsgericht München   VR 203679           BDS Mitglied:   OB124
Vertreten durch 1. Vorstand: Thomas Schwertner 2. Vorstand: Thomas Krapf

Gestaltung u. Inhalt der Homepage:  Thomas Schwertner,  Grafrather Str. 57a, 82288 Kottgeisering

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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die Beschwerde kann über den Link https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html an die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde in Bayern erfolgen.